Brandschutzplanung

Berechnung von erforderlichen Löschmitteleinheiten

Unser kompetentes Fachpersonal unterstützt Sie bei der Ermittlung der notwendigen Zahl der Feuerlöscher, die nach den gesetzlichen Forderungen (Sicherheitsregeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, BGR 133, ehemalige ZH 1/201) in Ihrem Betrieb bereitgestellt werden müssen.

  • Schritt 1: Ermitteln der Brandgefährdung nach Betriebsbereichen
  • Schritt 2: Errechnen der geforderten Löschmitteleinheiten (LE)
  • Schritt 3: Bestandsaufnahme vorhandener Feuerlöscher
  • Schritt 4: Berechnen nicht abgedeckter Löschmitteleinheiten

Die richtige Auswahl und Anzahl der Löschmittel in Ihrem Hause kann im Ernstfall entscheidend sein! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und erfahren Sie, ob Sie Ihren Betrieb noch aufrüsten müssen.

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Brandschutzplanung – Erstellen von Brandschutznachweisen

Der Brandschutznachweis stellt das wichtigste Werkzeug in der Brandschutzplanung dar. Als Kernstück der Brandschutzplanung erfasst dieser zum einen die Rechtsgrundlagen und baurechtlichen Anforderungen der brandschutztechnischen Planung und gilt somit als bautechnischer Nachweis für die Einhaltung des vorbeugenden Brandschutzes. Zum anderen sind im Brandschutznachweis auch eventuelle Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften oder planerische Zielvorstellungen verschriftlicht.

BayBO Art. 12 Brandschutz

„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“

Die junghanns safe4u gmbh & co. kg unterstützt Sie bereits bei der Planung eines Bauvorhabens, weist Sie im Vorfeld auf gesetzliche brandschutztechnische Anforderungen hin und gewährleistet Ihnen somit die Genehmigungsfähigkeit der geplanten Baumaßnahme. Auch bei der Umsetzung der Anforderungen des Bauordnungsrechts sind wir Ihr kompetenter Partner und erstellen den für Sie und Ihr Unternehmen individuell zugeschnittenen Brandschutznachweis.

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Training und Durchführung von Brandschutz- und Evakuierungsübungen

Im Ernstfall ist gut vorbereitetes Personal, das im Umgang mit Gefahrensituationen vertraut ist, der Schlüssel zum Erfolg. Die Organisation von Erste-Hilfe-Maßnahmen, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten im Ernstfall ist Aufgabe des Arbeitgebers. Dieser muss in angemessener Anzahl geeignete Beschäftigte benennen, die diese Aufgaben im Falle einer Evakuierung übernehmen können. Auch für die nötige Ausstattung und Ausbildung hat der Unternehmer Sorge zu tragen.

Um die Mitarbeiter, die zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer bestellt werden, bestmöglich auf Ihre Aufgabe vorzubereiten, nutzt die junghanns safe4u gmbh ein Konzept aus Unterweisung und Überprüfung. Die Räumungs- und Evakuierungsübung für alle Mitarbeiter im Unternehmen wird im Rahmen einer Schulung, die aus einem theoretischen Teil (Grundlagenwissen Brandschutz und kurzer Lehrfilm) und einem praktischen Teil besteht, durchgeführt. Der besonders umfangreiche praktische Part findet zum einen Teil an unserem Brandschutz-Übungs-Anhänger und zum anderen Teil direkt im Gebäude statt. Im ersten Teil wird mithilfe einer Brandsimulationsanlage das richtige Feuerlöschen demonstriert und technische Brandschutzeinrichtungen wie Brandmeldeanlagen objektspezifisch erläutert. Auch der Gebrauch von Wandhydranten kann hier simuliert und erklärt werden. Der zweite Teil besteht aus einer angekündigten Simulation einer Evakuierung mit Megafon-Einsatz und dem Aufsuchen des Sammelplatzes.
Die Brandschutz- und Evakuierungshelfer erhalten entsprechende Teilnehmerunterlagen und ein Teilnahmezertifikat.

Eine Wiederholung der Räumungs- und Evakuierungsübung erfolgt dann in einem zeitlichen Abstand von ca. 12 Monaten ohne erneute Schulung und ohne vorherige Ankündigung. So wird der nachhaltige Lerneffekt geprüft und eventuelle Wissens- und Sicherheitslücken können geschlossen werden.

Durch eine besonders praxislastige und möglichst anschauliche Ausbildung gewährleisten wir einen hohen Qualitätsstandard, durch den Sie und Ihr Unternehmen für den Ernstfall gewappnet sind.

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Dienstleistung Brandschutzbeauftragter

Professionell ausgebildete Brandschutzbeauftragte können Ihnen dabei helfen, die Brandgefahren und -risiken in Ihrem Unternehmen zu minimieren:
Die junghanns safe4u gmbh & co. kg unterstützt Sie bei der Umsetzung der Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes, Brandschutzvorschriften sowie der Verkaufsstättenverordnung:

  • Aufstellen von Brandschutzordnungen
  • Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungswegepläne, Regelungen bei Heißarbeiten usw.)
  • Ausbildung von Mitarbeitern, wie z.B. Brandschutzhelfern, unterwiesenen Personen usw.
  • Betreuung von Brandschutzeinrichtungen
  • Überwachung der Aktualität von Flucht- und Rettungsplänen
  • Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren
  • Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern

Optimale Betreuung

Durch die zusätzliche Kombination mit der Dienstleistung Arbeitssicherheit erzielen Sie kostenmindernde Synergien. Während die Fachkraft für Arbeitssicherheit das Thema Brandschutz als Teilbereich der Aufgaben eher oberflächlich behandelt, geschieht dies nun ausschließlich durch den Fachmann, eben den Brandschutzbeauftragten. Mit dieser Kombination erreichen wir für Sie die optimale Betreuung im Arbeitsschutz und im Brandschutz.

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Erstellen von Feuerwehreinsatzplänen

Im Falle eines Großbrandes oder anderer Unfallsituationen, bei denen die Feuerwehr und Rettungskräfte Hilfe leisten müssen, zählt jede Sekunde. Feuerwehreinsatzpläne helfen in Form von schnell erfassbaren Informationen und Orientierungshilfen für die Einsatzkräfte bei einer schnellen Reaktion. Feuerwehreinsatzpläne bestehen in der Regel aus einem Übersichtsplan sowie Detail- und Geschossplänen und einem schriftlichen Teil, dem sogenannten Erfassungsbogen. Je nach Nutzung des Gebäudes können in Sonderfällen aber auch weitere Pläne wie z.B. Löschwasserrückhaltepläne gefordert werden. Welche Pläne zur Ausführung kommen, obliegt der zuständigen Brandschutzdienststelle.

Nur aktuelle Feuerwehreinsatzpläne können im Ernstfall helfen, daher sind alle Pläne stets auf dem aktuellsten Stand zu halten. Die Feuerwehreinsatzpläne müssen sowohl im Schutzobjekt als auch bei der zuständigen Feuerwehr hinterlegt sein.


Die junghanns safe4u gmbh & co. kg erstellt Feuerwehreinsatzpläne für jede Art von Schutzobjekt. Unsere Brandschutzfachkräfte begehen mit Ihnen zusammen das Gebäude oder die Einrichtung, um auf eventuelle Besonderheiten eingehen zu können und die Feuerwehreinsatzpläne nach DIN 14095 zu erstellen.

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Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

Flucht- und Rettungspläne sind ein unabdinglicher Bestandteil der Sicherheitsausstattung in einem Betrieb oder einem öffentlichen Gebäude. Flucht- und Rettungspläne informieren Personen beim Betreten des Gebäudes, über Flucht- und Rettungswege gemäß der örtlichen Fluchtwegbeschilderung, Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie brandschutztechnische Einrichtungen. Darüber hinaus enthalten die Fluchtpläne konkrete Anweisungen zum Verhalten im Brand-, Gefahr- und Katastrophenfall.

Die Erstellung der Flucht- und Rettungspläne unterliegt der DIN ISO 23601 und den Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010, DIN 4844-2, ehem. BGV A8).
Gemäß der DIN 23601 sind in regelmäßigen Abständen die Flucht- und Rettungspläne von einem Sachkundigen auf Konformität zu überprüfen.


Die junghanns safe4u gmbh & co. kg kümmert sich für Sie sowohl um die Erstellung als auch um die Überprüfung dieser. Nach einer Ermittlung der Lage vor Ort wird zunächst ein Entwurf erstellt, welcher dann mit der zuständigen Behörde abgestimmt wird. Nach einer genauen Prüfung werden schließlich die endgültigen Flucht- und Rettungspläne angefertigt und ausgehändigt.

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