Serviceleistungen

Erstellung von Hygienekonzepten und -plänen

Bei uns erhalten Sie Hygienepläne und Hygienekonzepte für Seniorenheime, ambulante Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste, Kindergärten, Fußpflegeeinrichtungen, Physiotherapiepraxen und vieles mehr. Nicht nur die Erstellung neuer Hygienepläne, auch die Optimierung bestehender Konzepte gehört zu unseren Aufgaben.

Durch die Betreuung unserer Kunden aus den genannten Bereichen sind unsere Pläne immer auf dem aktuellen Stand. Wir passen unsere Produkte ständig an die aktuellen Richtlinien an. Unsere Pläne zeichnen sich durch hohe Praxistauglichkeit aus und enthalten viele Arbeitshilfen für die tägliche Arbeit. Mit dem von uns erstellten Hygieneplan oder erstellten Hygienekonzept liefern wir Ihnen alles, was Sie für das Hygienemanagement in Ihrer Einrichtung benötigen.

  • Alle Inhalte entsprechen den geltenden Rechtsvorschriften.
  • Fachspezifische Empfehlungen werden berücksichtigt.
  • Die zahlreichen Arbeitshilfen können direkt in der Praxis eingesetzt werden.
  • Mit Checkliste zur Einführung.
  • Geeignet für alle Anbieter von Desinfektionsmittel. Sie erhalten dadurch bessere Preise beim Einkauf Ihrer Mittel.
  • Die Hygienekonzepte dienen dabei als Grundlage für die Hygienearbeit und zum Aufbau eines Qualitätsmanagement-System Hygiene.
Jetzt Anfragen

Hygienetests durch Abklatschproben

Um die Hygienebedingungen und Reinigungsleistungen laut Hygieneplan in Ihrem Betrieb einzuhalten, ist es wichtig, Hygienetests durchzuführen.

In einem Hygienetest wird geprüft, ob auf Tischen, Arbeitsflächen, Waschbecken, Toiletten, usw. Keime, Bakterien oder Schimmelpilze vorhanden sind.

Das Fachpersonal der junghanns gmbh übernimmt für Sie in Ihrem Hause diese Hygienetests, sog. Abklatschtests, und überprüft den Hygieneplan.

Sie erhalten von uns sowohl qualitative als auch quantitative Ergebnisse.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und lassen sich hygienetechnisch beraten.

Jetzt Anfragen

Überwachung gesetzlicher Prüffristen

Es gibt eine Vielzahl von medizinischen Geräten, die in festgelegten Abständen oder Intervallen gewartet und/oder geeicht werden müssen. Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Vorschriften liegt beim Betreiber.

Vorgeschrieben ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor einer Wiederinbetriebnahme, etwa nach Reparatur oder Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen. Beispiele sind Defibrillatoren, Druckminderer, Blutdruckmessgeräte.

Die junghanns gmbh unterstützt Sie gerne bei der Überwachung der gesetzlichen Prüffristen.

Jetzt Anfragen