Ausbildung & Schulung

In Anlehnung an DGUV-R 112-198 „Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ (sowie DGUV-Vorschrift 1 § 4 und § 31 Besondere Unterweisungen)

 

Geeignet für

  • Dieses Seminar richtet sich an Personen, die in der Ausübung ihrer Tätigkeit Absturzgefährdungen ausgesetzt sein können und sind
  • Keine Erfahrung oder Vor-Kenntnisse bzgl. PSAgA notwendig
  • Anwendung ohne Rettung (Konzept für Höhenrettung und Rettungsplan müssen vorliegen)

Inhalte

  • Informationen über Vorschriften und Regelwerke
  • Definition Absturzgefahr & PSAgA
  • Hinweise zur sachgerechten Benutzung von PSAgA
  • Richtiges Anlegen des Auffanggurtes
  • Definition Hängetrauma (praktische Hängeentlastung)
  • Arten von PSAgA und Varianten von Auffangsystemen (in Theorie und Praxis)
  • Theoretische Grundlagen der Elemente von Halte – und Auffangsystemen
  • Vorstellung Höhensicherungsgerät
  • Erforderliche Lichthöhe (Sturzfaktor)
  • Anschlagpunkt/Anschlageinrichtungen (Bewertung von Gefahren)
  • Risiken aller Systeme & Folgen eines Absturzes (Gefahrenerkennung)
  • Prüfen, Lagern und Warten von PSAgA
  • Vorstellung Rettungsgerät und Rettungsausrüstung
  • Besonderheiten der Ersten Hilfe (Rettungskonzept)

Leistung

  • 1 Tag Ausbildung mit 8 Unterrichtseinheiten
  • Schulungsunterlagen
  • Snacks, frisches Obst, Mittagessen, Getränke & Kaffee (bei Schulungen an einem der Agora Akademie Trainings-Standorte)
  • Bei bestandener Unterweisung Zertifikat der Agora Akademie

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre sowie eine gute geistige und körperliche Verfassung
  • Ausrüstung: Arbeitskleidung und festes Schuhwerk
  • Normgerechte und geprüfte, eigene Ausrüstung; Leihausrüstung kann zur Verfügung gestellt werden.
  • Anwendung ohne Rettung (Konzept für Höhenrettung und Rettungsplan müssen vorliegen)

In Anlehnung an DGUV-R 112-198 „Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ und DGUV-R 112-199 „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen“ (sowie DGUV-Vorschrift 1 § 4 und § 31 Besondere Unterweisungen)

 

Geeignet für

  • Dieses Seminar ist für alle Personen geeignet, welche in der Ausübung ihrer Tätigkeit allgemeinen Absturzgefährdungen ausgesetzt sein können.
  • Keine Erfahrung oder Vor-Kenntnisse bzgl. PSAgA notwendig

Inhalte

  • Informationen über Vorschriften und Regelwerke
  • Definition Absturzgefahr & PSAgA
  • Hinweise zur sachgerechten Benutzung von PSAgA
  • Richtiges Anlegen des Auffanggurtes
  • Definition Hängetrauma (praktische Hängeentlastung)
  • Arten von PSAgA und Varianten von Auffangsystemen (in Theorie und Praxis)
  • Theoretische Grundlagen der Elemente von Halte – und Auffangsystemen
  • Vorstellung Höhensicherungsgeräte
  • Erforderliche Lichthöhe (Sturzfaktor)
  • Anschlagpunkte/Anschlageinrichtungen (Bewertung von Gefahren)
  • Risiken aller Systeme & Folgen eines Absturzes (Gefahrenerkennung)
  • Prüfen, Lagern und Warten von PSAgA
  • Vorstellung Rettungsgerät und Rettungsausrüstung
  • Besonderheiten der Ersten Hilfe (Rettungskonzept)
  • Rettungsübung mit Höhenrettungsgerät

Leistung

  • 2 Tage Ausbildung mit 16 Unterrichtseinheiten
  • Schulungsunterlagen
  • Snacks, frisches Obst, Mittagessen, Getränke & Kaffee (bei Schulungen an einem der Agora Akademie Trainings-Standorte)
  • Bei bestandener Unterweisung Zertifikat der Agora Akademie

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre sowie eine gute geistige und körperliche Verfassung
  • Ausrüstung: Arbeitskleidung und festes Schuhwerk
  • Normgerechte und geprüfte, eigene Ausrüstung; Leihausrüstung kann zur Verfügung gestellt werden.

Bediener von Hubarbeitsbühnen (1 Tag Neuausbildung)

Auch bei der unsachgemäßen Nutzung von Hubarbeitsbühnen entsteht ein Sicherheitsrisiko, sodass die Nutzung z.B. in Kapitel 2.10 Nr. 2.1 in der Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR/GUV-R 500) geregelt ist. Nach dieser Regel darf der Unternehmer nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen beauftragen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen sind und ihre Befähigung nach DGUV Grundsatz 308-008 dem Unternehmer gegenüber nachgewiesen haben.


Für die Auswahl der Bediener gelten somit folgende Kriterien:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Körperliche Eignung (festgestellt durch ärztliche Untersuchung)
  • Geistige und charakterliche Eignung

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
  • Allgemeiner Betrieb
  • Übernahme und Transport der Maschine
  • Aufstellen und Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
  • Arbeiten mit der Maschine
  • Prüfung
  • Unfallgeschehen
  • Praktische Einweisung
  • Praktische Übung Standsicherheit
  • Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Steuerungsfunktionen, Notablass
  • Abschlussprüfung (Hubarbeitsbühnenspezifisches Zertifikat)

Teilnehmer

Mitarbeiter des Betriebes, die vom Unternehmer beauftragt worden sind, Hubarbeitsbühnen zu bedienen und o.g. Eignungen erfüllen.

Es kann bereits ab einem Alter von 16 Jahren ausgebildet werden.

Zudem ist eine Benutzung aller Geräte und ein uneingeschränktes Fahren unter Aufsicht möglich, sofern es betrieblich notwendig ist.

Ziel

Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen

Bediener von Krananlagen (1 Tag Neuausbildung)

Auch für den Einsatz von Kranen ist es Voraussetzung, dass der Krankführer die Transportaufgaben sicher und zuverlässig durchführt. Gerade bei nicht bestimmungsgemäßer Anwendung haben Krane ein hohes Potenzial für Gefährdungen von Personen und hohen Sachschäden, sodass eine umfassende Ausbildung von Personen, die mit dem selbstständigen Führen von Kranen beauftragt werden sollen, unbedingt erforderlich ist.



Für das Führen von handbetriebenen Kranen ist ebenfalls entsprechend DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) § 4 der Unfallverhütungsvorschrift eine Unterweisung erforderlich.

Die notwendige Schulung Ihrer Mitarbeiter nach DGUV Grundsatz 309-003 gehört ebenfalls zum Aufgabenfeld der junghanns safe4u gmbh & co. kg. Der Unternehmer selbst ist verantwortlich für die Auswahl und Unterweisung der von ihm beauftragten Kranführer. Inhalt und Umfang der Schulung ist dabei auf die Kranarten und die unternehmensspezifischen Gefahren abgestimmt.

Inhalt

  • Krantechnik
  • Kranbetrieb
  • Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten
  • Einweisung am Kran
  • Übungen mit dem Kran
  • Wartungsarbeiten
  • Abschlussprüfung

Teilnehmer

Mitarbeiter, die vom Unternehmer zum Bedienen von Kranen beauftragt wurden.

Es kann bereits ab einem Alter von 16 Jahren ausgebildet werden. Zudem ist eine Benutzung aller Geräte und ein uneingeschränktes Fahren unter Aufsicht möglich, sofern es betrieblich notwendig ist.

Ziel

Sicherer Betrieb von Krananlagen

Befähigte Person zur Prüfung für Leitern und Tritte nach TRBS 1201 (1 Tag Neuausbildung)

Das oberste Gebot im Arbeitsschutz ist die Sicherheit der Mitarbeiter bei der Verwendung der im Betrieb eingesetzten Arbeitsmittel und deren Instandhaltung. Sowohl das Arbeitssicherheitsgesetz als auch die Betriebssicherheitsverordnung sehen für die Überprüfung der Arbeitsmittel einen bestimmten Personenkreis vor: neben den Fachkräften für Arbeitssicherheit (§6 ASIG) ist die Prüfung den sog. „befähigten Personen“ vorbehalten (§2(7), 3(3) und 10 BetriebSichV).

Unsere Mitarbeiter dürfen als Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zusatzqualifikation diese Prüfung selbst vornehmen, wir als Unternehmen bieten jedoch auch die Ausbildung zur „befähigten Person für Leitern und Tritte“ an, um diese sachkundig überprüfen zu können.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen, einschlägiges Vorschriften- und Regelwerk
  • Verantwortung und Haftung
  • Übersicht über Leitern und Tritten nach den DIN-Normen
  • Anwendungsbereiche und Einsatzmöglichkeiten
  • Konstruktion und Kennzeichnung von Leiterbauarten und Tritten
  • sicherheitstechnische Anforderungen
  • Aufbewahrung, Benutzung, Überwachung, Wartung und Instandsetzung
  • Aufgaben und Pflichten des Sachkundigen
  • Einweisung in die Prüfung von Leitern und Tritten durch die befähigte Person
  • Abschlussprüfung

Teilnehmer

Mitarbeiter aus den Bereichen Instandhaltung und Arbeitssicherheit, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Person und Verantwortliche Prüfungen von Leitern und Tritten durchzuführen und den arbeitssicheren Zustand der betreffenden Geräte zu beurteilen haben

Ziel

Fähigkeit, Leitern und Tritte sachkundig zu überprüfen und somit eine gefahrlose Benutzung zu ermöglichen.

Befähigte Person für Regale

Das oberste Gebot im Arbeitsschutz ist die Sicherheit der Mitarbeiter bei der Verwendung der im Betrieb eingesetzten Arbeitsmittel und deren Instandhaltung. Sowohl das Arbeitssicherheitsgesetz als auch die Betriebssicherheitsverordnung sehen für die Überprüfung der Arbeitsmittel einen bestimmten Personenkreis vor:

neben den Fachkräften für Arbeitssicherheit (§6 ASIG) ist die Prüfung den sog. „befähigten Personen“ vorbehalten (§2(7), 3(3) und 10 BetriebSichV).

Unsere Mitarbeiter dürfen als Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zusatzqualifikation diese Prüfung selbst vornehmen, wir als Unternehmen bieten jedoch auch die Ausbildung zur „befähigten Person für Regale“ in unseren Schulungsräumen an.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen
  • Bau und Ausrüstung von Regalanlagen
  • Anforderungen an den Betrieb
  • Nutzungssicherheit
  • Schäden
  • Regeln zur Bewertung von Schäden
  • Schadensbehandlungsverfahren
  • Prüfungsablauf
  • Änderung an Lagereinrichtungen
  • Abschlussprüfung

Teilnehmer

Mitarbeiter aus den Bereichen Lager und Logistik, Instandhaltung, Konstruktion und Montage sowie der Arbeitssicherheit, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Person und Verantwortliche Prüfungen von Regalanlagen durchzuführen und deren arbeitssicheren Zustand zu beurteilen haben.

Ziel

Fähigkeit, Regale gemäß DIN EN 15635 zu prüfen und somit eine gefahrlose Benutzung zu ermöglichen.

Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelfer

Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen zu treffen. Besonders zur Brandbekämpfung und Evakuierung der in seinem Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter ist die Ausbildung und Bestellung von Brandschutzhelfern ein unverzichtbarer Beitrag, um dieser Verpflichtung gerecht zu werden.

Konkretisiert werden die Anforderungen an Brandschutzhelfer in der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2. Hier wird nicht nur die Anzahl der Brandschutzhelfer definiert, sondern auch die theoretischen Inhalte einer Unterweisung und praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen werden vorgegeben. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen.

Durch die Teilnahme an einem Kurs der junghanns safe4u gmbh & co. kg kommen Sie Ihrer Verpflichtung aus dem § 10 des Arbeitsschutzgesetzes nach und erfüllen die Vorgaben der ASR A2.2.
In der Ausbildungsveranstaltung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutzhelfers vermittelt. Sie werden in der Lage sein, erforderliche Maßnahmen gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen.

Inhalt

  • Bedeutung des Brandschutzes im Allgemeinen
  • Organisation und Aufgaben der Feuerwehr
  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
  • Aufgaben der Brandschutzhelfer/-in
  • Grundlagen der Verbrennung
  • Gefahren durch Brände und die Gefährdung von Rauch und Wärme
  • Löschmittel und ihre Anwendung
  • Brandschutzordnung für den Ernstfall
  • Verhalten im Brandfall
  • Brandverhütung durch vorbeugende Maßnahmen
  • Brandmeldeeinrichtungen, technische Komponenten und Kennzeichnungen
  • Mithilfe bei der Rettung und organisierter Räumung bzw. Evakuierung
  • Flucht- und Rettungswege in Gebäuden
  • Brandlastenbeurteilung von brennbaren Gütern
  • Feuerlöschgeräte zur Brandentstehungsbekämpfung
  • Taktik der Brandbekämpfung
  • Praktische Löschübungen mittels Löschdecke, Feuerlöschern und evtl. betrieblicher Einrichtung
  • Abschlussprüfung

Teilnehmer

  • Interessierte Einzelpersonen oder Gruppen, die Aufgaben im Brandschutz übernehmen wollen
  • Mitarbeiter, die den Unternehmer als auch den bestellten Brandschutzbeauftragten in den Aufgaben des Brandschutzes unterstützen sollen.

Ziel

  • Vermittlung der relevanten Brandschutz-Kenntnisse
  • Kompetente Unterstützung der Brandschutzbeauftragten und des Unternehmers.

Gabelstaplerfahrer ohne praktischer Erfahrung
(2 Tag Neuausbildung)

Rund ein Drittel aller tödlichen Arbeitsunfälle ereignen sich im innerbetrieblichen Transport oft durch unsachgemäßen und risikoreichen Einsatz von Flurförderzeugen, Hubarbeitsbühnen und Kranen. Mit einer gezielten Ausbildung Ihres Personals vermeiden Sie Unfälle schon im Vorfeld.

Die junghanns safe4u gmbh & co. kg bietet Ihnen dazu ein Komplettprogramm nach den geltenden Richtlinien und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV Vorschrift 68 (ehem. BGV D27)/DGUV Grundsatz 308-001 (ehem. BGG 925) für die Mitarbeiterqualifikation.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen
  • Betriebsanweisungen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen
  • Umgang mit Last und Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Einweisung/tägliche Einsatzprüfung am Gabelstapler
  • Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten
  • Lastdiagramme
  • Hinweise auf Gefahrstellen
  • Abschlussprüfung
  • Einweisung in die Fahrzeuge
  • Überprüfung vor der Benutzung
  • Praktische Fahr- und Stapelübungen
  • Bestimmungen beim Abstellen eines Gabelstaplers
  • Praktische Abschlussprüfung

Teilnehmer

zukünftige Gabelstaplerfahrer, die noch keine Kenntnisse im Umgang mit Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand besitzen.

Es kann bereits ab einem Alter von 16 Jahren ausgebildet werden. Zudem ist eine Benutzung aller Geräte und ein uneingeschränktes Fahren unter Aufsicht möglich, sofern es betrieblich notwendig ist.

Ziel

  • Erhalt der Fahrerlaubnis
  • Sicherer Betrieb von Gabelstaplern

Gabelstaplerfahrer (Jährliche Unterweisung)

Wichtig ist, neben der unabdinglichen Grundausbildung zur Betätigung von Flurförderzeugen, auch die jährliche verpflichtende Unterweisung der Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren.
Die hohe Zahl an Arbeitsunfällen im Betrieb mit Gabelstaplern zeigt, dass diese Unterweisung wichtig für die Gefahrenvorbeugung ist.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen
  • Gesetzliche Änderungen
  • Unfallgeschehen
  • Betriebliche Vorschriften und Anweisungen
  • Arbeitssicherheit
  • Betrieb von Flurförderzeugen
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Technische Neuerungen

Teilnehmer

Alle Mitarbeiter, die mit Flurförderzeugen arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen absolviert haben und die Unterweisung von Seiten des Unternehmens benötigen.

Ziel

  • Erhalt des Zertifikats für die erfolgreich durchgeführte Unterweisung nach DGUV V1.
  • Sicherer Betrieb von Gabelstaplern

Gabelstaplerfahrer mit praktischer Erfahrung
(1 Tag Neuausbildung)

In den modernen Lagern werden heute überwiegend Gabelstapler mit vielfältigen Funktionen (4-Wege-/Schubmast-/Seitenhubstapler) eingesetzt, für deren Bedienung eine umfassende Einweisung und praktisches Fahrtraining erforderlich ist.

Das Fahrertraining der junghanns gmbh erfolgt bei Ihnen vor Ort. Ihre Beschäftigten werden dabei nach den betrieblichen Erfordernissen qualifiziert.

Inhalt

  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Aufbau und Ausrüstung von Flurförderzeugen
  • Betriebs- und Wartungsanleitung für Gabelstapler
  • Übungen zur Fahrpraxis (z.B. Verladen von Ware in Regalsysteme)
  • Praktische Prüfung (nach DGUV Vorschrift 68: Flurförderzeuge und DGUV Grundsatz 308-001: Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen)

Teilnehmer

Alle Mitarbeiter, die mit Flurförderzeugen arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen absolviert haben.

Ziel

Sicherer Betrieb von Gabelstaplern

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragter (2 Tage Grundkurs)

Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen den Unternehmer bei der Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (siehe SGB VII § 22)
und gewährleisten durch ihre Qualifikation und Sachverstand "vor Ort" Arbeitssicherheit und Unfallverhütung im Unternehmen.

Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit, kann sie allerdings nicht ersetzen.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen, Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
  • Unfallarten
  • Grundlagen der Gefahrenerkennung im Betrieb
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Gefährdungen durch Lärm
  • Notfallmanagement
  • Brandschutz
  • Ergonomie
  • Verkehrssicherheit 

Teilnehmer

Mitarbeiter des Unternehmens, die im Arbeitsschutz tätig sind sowie Betriebsräte.

Ziel

Erhalt der Qualifikation, um die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten wahrzunehmen und die Fachkraft für Arbeitssicherheit kompetent zu unterstützen.

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragter (1 Tag Grundkurs)

Sicherheitsbeauftragte müssen sich regelmäßig weiterbilden, d.h. jährlich die Gelegenheit bekommen, ein Fortbildungsseminar zu besuchen.


In der Fortbildung der junghanns safe4u gmbh & co. kg werden die Kenntnisse erweitert und aktuelle Neuerungen im Arbeitsschutz angesprochen. Außerdem erhalten die Teilnehmenden die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit Kollegen/innen aus anderen Betrieben.

Inhalt

  • Aktuelles aus dem Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeitsschutz
  • Erfahrungsaustausch zur Umsetzung der Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten in der Praxis
  • Gefährdungsbeurteilung – Grundlage für Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • Lärm und Vibrationen
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Motivation zum Arbeitsschutz
  • Psychische Belastungen

Teilnehmer

Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII

Ziel

Erweiterung und Aktualisierung der Kenntnisse des Sicherheitsbeauftragten

Vermietung von Schulungsräumen

Benötigen Sie für eine Schulung geeignete Räumlichkeiten? Dann sind unsere hellen, geräumigen Schulungsräume (ca. 60m2) die perfekte Lösung für Sie! Ausgestattet mit modernster Präsentationstechnik bieten wir den optimalen Platz für Schulungen und Fortbildungen aller Art. Auch eine voll ausgestattete Küche und gepflegte Sanitäranlagen stehen Ihnen zur Verfügung.

Die optimale Verkehrsanbindung rundet das Angebot perfekt ab: Die direkte Nähe zur Ausfahrt der A3 macht eine komfortable Anreise aus allen Ecken Deutschlands möglich. Vor Ort sind selbstverständlich ausreichend Parkplätze verfügbar

Ausbildung Teleskopstapler mit praktischer Erfahrung nach DGUV Grundsatz 308-009

Rund ein Drittel aller tödlichen Arbeitsunfälle ereignen sich im innerbetrieblichen Transport oft durch unsachgemäßen und risikoreichen Einsatz von Teleskopstaplern, Flurförderzeugen, Hubarbeitsbühnen und Kranen. Mit einer gezielten Ausbildung Ihres Personals vermeiden Sie Unfälle schon im Vorfeld.

Die junghanns safe4u gmbh & co. kg bietet Ihnen dazu ein Komplettprogramm nach den geltenden Richtlinien und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für die Mitarbeiterqualifikation.

Inhalt:

  • Rechtliche Grundlagen und DGUV Grundsatz 308-009
  • Unfallgeschehen
  • Betriebsanweisungen
  • Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern
  • Beschaffenheitsanforderungen
  • Physikalische Grundlagen
  • Betrieb des Teleskopstaplers
  • Standsicherheit und Umsturzgefahr
  • Umgang mit Last und Sondereinsätze
  • Anbau und Wechsel von Anbaugeräten
  • Prüfung von Teleskopstaplern
  • Traglastdiagramm
  • Praktische Ausbildung
  • Praktisches Fahrtraining
  • Abschlussprüfung in Theorie & Praxis


Teilnehmer:

Mitarbeiter des Betriebes, die vom Unternehmer beauftragt worden sind, Teleskopstapler zu bedienen und o.g. Eignungen erfüllen.
Es kann bereits ab einem Alter von 16 Jahren ausgebildet werden.
Zudem ist eine Benutzung aller Geräte und ein uneingeschränktes Fahren unter Aufsicht möglich, sofern es betrieblich notwendig ist…


Ziel:

Sichere Bedienung von Teleskopstaplern

Ausbildung Teleskopstapler ohne praktischer Erfahrung nach DGUV Grundsatz 308-010

Rund ein Drittel aller tödlichen Arbeitsunfälle ereignen sich im innerbetrieblichen Transport oft durch unsachgemäßen und risikoreichen Einsatz von Teleskopstaplern, Flurförderzeugen, Hubarbeitsbühnen und Kranen. Mit einer gezielten Ausbildung Ihres Personals vermeiden Sie Unfälle schon im Vorfeld.

Die junghanns safe4u gmbh & co. kg bietet Ihnen dazu ein Komplettprogramm nach den geltenden Richtlinien und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für die Mitarbeiterqualifikation.

Inhalt:

  • Rechtliche Grundlagen und DGUV Grundsatz 308-010
  • Unfallgeschehen
  • Betriebsanweisungen
  • Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern
  • Beschaffenheitsanforderungen
  • Physikalische Grundlagen
  • Betrieb des Teleskopstaplers
  • Standsicherheit und Umsturzgefahr
  • Umgang mit Last und Sondereinsätze
  • Anbau und Wechsel von Anbaugeräten
  • Prüfung von Teleskopstaplern
  • Traglastdiagramm
  • Praktische Ausbildung
  • Praktisches Fahrtraining
  • Abschlussprüfung in Theorie & Praxis


Teilnehmer:

Mitarbeiter des Betriebes, die vom Unternehmer beauftragt worden sind, Teleskopstapler zu bedienen und o.g. Eignungen erfüllen.
Es kann bereits ab einem Alter von 16 Jahren ausgebildet werden.
Zudem ist eine Benutzung aller Geräte und ein uneingeschränktes Fahren unter Aufsicht möglich, sofern es betrieblich notwendig ist…


Ziel:

Sichere Bedienung von Teleskopstaplern